Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2013 - 13 C 552/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5609
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2013 - 13 C 552/11 (https://dejure.org/2013,5609)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 13 C 552/11 (https://dejure.org/2013,5609)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 13 C 552/11 (https://dejure.org/2013,5609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 558 BGB, § 286 ZPO
    Wohnraummiete: Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels für ortsübliche Vergleichsmiete; Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens; einzelne Wohnwertmerkmale

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teile des Berliner Mietspiegels als einfacher Mietspiegel mit Indizwirkung; Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens; einzelne Wohnwertmerkmale nach der Orientierungshilfe; Sternchenfelder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Miete: Bedarf richtige Einordnung in die Spanne eines Mietspiegels eines Gutachtens? (IMR 2013, 364)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09

    Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2013 - 13 C 552/11
    Diesem kommt zwar keine Vermutungswirkung, aber zumindest eine Indizwirkung zu (vergleiche BGH, Urteil vom 16. Juni 2010, VIII ZR 99/09).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2013 - 13 C 552/11
    Im Prozess darf die ortsübliche Vergleichsmiete nur aufgrund von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die die tatsächlichen und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen, in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO hinreichenden Weise ermittelt haben (vergleiche BVerfGE 37, 132, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht